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Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze

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Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem 01.01.2010 monatlich 3.750,00 €. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden maximal bis zur BBG berechnet.
 
Monatsbeiträge:
 

Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld:

Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. KT:

Arbeitgeber: 7,0 % (1/2 von 14,0 %) = 262,50 €
Beschäftigter: 7,9 % [7,0 % (1/2 von 14,0 %) + 0,9 % Sonderbeitrag] = 296,25 €
Insgesamt: 558,75 € (14,9 %)

Pflegeversicherung: 73,13 €  (1,95 %) oder 82,50 € (2,2 % ohne Elterneigenschaft)
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden je zur Hälfe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Den Zusatzbeitrag für kinderlose Mitglieder in Höhe von 0,25 % trägt der Beschäftigte allein.
 

Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld:
Krankenversicherung: 536,25 € (14,3 %)
Pflegeversicherung: 73,13 € (1,95 %) oder 82,50 € (2,2 % ohne Elterneigenschaft)



Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie einfach an. Tel. 0451/871 87-807

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:info@draegerhanse.de!

 

Ansprechpartner:
DRÄGER & HANSE BKK
Team Beitragsservice
Moislinger Allee 1-3
23558 Lübeck
Tel.: (0451) 87 187 - 807
Fax: (0451) 87 187- 48
Email: info@draegerhanse.de


 

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