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Die gesetzliche Krankenversicherung wurde am 15. Juni 1883 eingeführt. Als
Leistungen wurden gewährt: freie ärztliche Behandlung, Arznei sowie Brillen,
Bruchbänder und ähnliche Heilmittel, Krankenhauspflege, im Falle der
Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Lohnes
gewöhnlicher Tagearbeiter. Seitdem hat sich eine Menge getan. Sehen Sie
selbst.
Diese Internetseiten enthalten einen Auszug unserer
Leistungen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Gesetze, die Satzung und
die Richtlinien der DRÄGER & HANSE BKK.
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