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Beitragsnachweisung und
-abführung
Die DRÄGER & HANSE BKK ist
Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitglieder. Wir
bitten Sie auf den eingereichten Unterlagen um folgende
Angaben:
Beitragsnachweisung:
Ihre
Anschrift
Ihre
Arbeitgeberbetriebs-Nummer (wurde vom Arbeitsamt vergeben)
Die Beitragsnachweisung bitten
wir so zu übersenden, dass diese rechtzeitig (spätestens 2 Tage vor
Fälligkeitstag) bei der DRÄGER & HANSE BKK eingegangen ist.
Dauerbeitragsnachweise Alle eingereichten
Dauerbeitragsnachweise endeten zum 30.12.2009. Wir benötigen ab dem
Beitragsmonat Januar 2010 einen aktuellen Dauerbeitragsnachweis.
Wichtig: Beitragsnachweise seit 1. Januar 2009 Seit
1. Januar 2009 dürfen Beitragszeiten, die vor diesem Datum liegen, nicht in den
laufenden Beitragsnachweis aufgenommen werden. Dies könnte möglich sein, wenn
- Beiträge für Zeiten vor dem 31. Dezember 2008 nachgezahlt werden sollen,
- Restbeiträge aus Dezember 2008 erst im Januar 2009 fällig wurden,
- die Märzklausel greift, d. h. im 1. Quartal 2009 geleistete Beiträge aus
einmalig gezahltem Entgelt dem letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres
zugerechnet werden müssen.
In diesen Fällen müssen
Korrektur-Beitragsnachweise für 2008 erstellt werden.
Insolvenzgeldumlage Mit dem
Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) übertrug der Gesetzgeber die
Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab
1. Januar 2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale). Die
Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag
monatlich für das laufende Jahr. Seit Januar 2009 werden somit die
Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen gezahlt. Die
Umlagebeiträge sind im Beitragsnachweis unter dem Beitragsgruppenschlüssel 0050
anzugeben.
Überweisungsträger:
Ihre
Arbeitgeberbetriebs-Nummer
Ihr
Arbeitgebername
Angabe des
Sollmonats
Hinweise:
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Beiträge, die nach dem
Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in
voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten
Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit
der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist
oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten
Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
-
Beiträge
gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als
gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit
einreichen.
-
Arbeitgeber, die nicht am
Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu
überweisen:
| SEB AG Lübeck |
SEB AG Hamburg |
| (alte Bundesländer) |
(neue Bundesländer) |
| BLZ 230 101 11 |
BLZ 200 101 11 |
| Kto.-Nr.: 10 20 188 900 |
Kto.-Nr.: 13 43 700 100 |
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BETRIEBSNUMMER
Die Betriebsnummer der BKK
lautet:
137 800 01 (alte
Bundesländer)
010 032 76 (neue
Bundesländer)
INSTITUTIONS-KENNZEICHEN
Das Institutions-Kennzeichen
lautet:
101 320 338 (alte
Bundesländer)
100 323 099
(neue Bundesländer)
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