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Beitragsnachweisung und -abführung

Die DRÄGER & HANSE BKK ist Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitglieder.
Wir bitten Sie auf den eingereichten Unterlagen um folgende Angaben:

Beitragsnachweisung:

Ihre Anschrift

Ihre Arbeitgeberbetriebs-Nummer (wurde vom Arbeitsamt vergeben)

Die Beitragsnachweisung bitten wir so zu übersenden, dass diese rechtzeitig (spätestens 2 Tage vor Fälligkeitstag) bei der DRÄGER & HANSE BKK eingegangen ist.


Dauerbeitragsnachweise
Alle eingereichten Dauerbeitragsnachweise endeten zum 30.12.2009.
Wir benötigen ab dem Beitragsmonat Januar 2010 einen aktuellen Dauerbeitragsnachweis.


Wichtig: Beitragsnachweise seit 1. Januar 2009
Seit 1. Januar 2009 dürfen Beitragszeiten, die vor diesem Datum liegen, nicht in den laufenden Beitragsnachweis aufgenommen werden. Dies könnte möglich sein, wenn

  • Beiträge für Zeiten vor dem 31. Dezember 2008 nachgezahlt werden sollen,
  • Restbeiträge aus Dezember 2008 erst im Januar 2009 fällig wurden,
  • die Märzklausel greift, d. h. im 1. Quartal 2009 geleistete Beiträge aus einmalig gezahltem Entgelt dem letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres zugerechnet werden müssen.
In diesen Fällen müssen Korrektur-Beitragsnachweise für 2008 erstellt werden.


Insolvenzgeldumlage
Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) übertrug der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab 1. Januar 2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich für das laufende Jahr. Seit Januar 2009 werden somit die Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen gezahlt. Die Umlagebeiträge sind im Beitragsnachweis unter dem Beitragsgruppenschlüssel 0050 anzugeben.


Überweisungsträger:

Ihre Arbeitgeberbetriebs-Nummer

Ihr Arbeitgebername

Angabe des Sollmonats

 

Hinweise:

  • Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen.
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen:
SEB AG Lübeck SEB AG Hamburg
(alte Bundesländer) (neue Bundesländer)
BLZ 230 101 11 BLZ 200 101 11
Kto.-Nr.: 10 20 188 900 Kto.-Nr.: 13 43 700 100


BETRIEBSNUMMER

Die Betriebsnummer der BKK lautet:

137 800 01 (alte Bundesländer)

010 032 76 (neue Bundesländer)

 

INSTITUTIONS-KENNZEICHEN

Das Institutions-Kennzeichen lautet:

101 320 338 (alte Bundesländer)

100 323 099 (neue Bundesländer)




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